Umzüge Brinkmann
Wiesenstr. 111
42105 Wuppertal
E-Mail: kontakt@umzuege-brinkmann.de
Telefon: 0202 / 799 74 83
Mobil: 0171 / 494 11 38
Fax: 0202 / 799 74 85
Inhaber
Michael Brinkmann (Betreiber der Website)
Umsatzsteuer ID
DE189027940
Design und Umsetzung
Websmart GmbH & Co. KG
www.websmart.de
Haftungshinweis
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Streitigkeiten
Hier erhalten Sie als Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten mit uns an eine Schlichtungsstelle zu wenden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender einen Anspruch gegenüber Dritten auf eine Vergütung der Umzugskosten hat, weist er diese an, die vereinbarte und fällige Vergütung direkt an den Spediteur zu entrichten. Die Kostenübernahme muss dem Möbelspediteur im Voraus schriftlich von Seiten des Dritten bestätigt sein.
Transportsicherung
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Elektro- und Installationsarbeiten
Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Handwerksvermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschießenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen das kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Schadensanzeige
Besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451 HGB ist der Möbelspediteur von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.
Haftungsgrenze
Die Haftungsgrenze des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist au einen Betrag von 620,- € je m³ Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. (§451 HGB)
Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§ 407 ff HGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen.
Aufrechnungsverbot
Nach § 309 Nummer 3 BGB: Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Halteverbotszonen
Halteverbotszonen können bis spätestens 3 Wochen vor Umzugstag zu den üblichen Genehmigungskosten bei dem jeweiligen Amt beantragt werden. Bei kürzerer Bearbeitungszeit, können die Kosten für die Genehmigung entsprechend steigen. Dies wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Die bei kürzerer Bearbeitungszeit entstehenden höheren Gebühren, müssen zusätzlich berechnet werden.
Umzugsmaterial
Material, welches vom Kunden bei uns geliehen wurde, muss bis spätestens 3 Wochen nach dem Tag des Umzuges wieder bei der Firma Brinkmann abgegeben werden. Im Mietpreis enthalten ist eine einmalige Anlieferung und Abholung des Materials (nur bei Beauftragung des Umzuges). Falls der Kunde sich nicht bis spätestens 3 Wochen nach dem Tag des Umzuges zwecks Terminabsprache/Abholung des Materials bei der Firma Brinkmann meldet, bekommt der Kunde den Kauf des Materials in Rechnung gestellt, da dieses dann als Kaufmaterial abgerechnet werden muss.
Anlaufwege
Bei unseren Angeboten setzen wir voraus, dass wir mit dem Transportfahrzeug in einer max. Entfernung zum Hauseingang von 10 m Be- und entladen können. Sofern uns der Kunde nicht mit einer Halteverbotszone beauftragt hat und auch nicht selbst die Be- und Entladezone freihält, berechnen wir zusätzliche Tragewege im Stundenlohn.
Im Winter hat der Kunde Sorge zu tragen, dass die Zuwegung für Personen und Umzugswagen gesichert und ausreichend zugänglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, sind wir berechtigt die Kosten für eine Schneeräumung nach Aufwand unserem Kunden gegenüber zusätzlich zu berechnen.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aufgrund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das sachlich zuständige Gericht in Wuppertal ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen Personen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen findet § 440 HGB Anwendung. Gerichtsstand: Wuppertal. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
Fautfracht
Bei Kündigung des Auftrages durch den Absender, kann der Frachtführer nach § 415 HGB ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.